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Kostenübernahme

Kostenübernahme durch die Pflegekassen
Informationen 

Kostenträger für Tagespflege - wer zahlt was?

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die zusammengesetzten Kosten für die Tagespflege und welcher Kostenträger hierfür jeweils aufkommen muss.  ​

Auch die Investitionskosten, also die Kosten für Modernisierung oder Instandhaltung des Gebäudes, stellen die Einrichtungen und ihre Träger dem Besucher der Tages- oder Nachtpflege in Rechnung.

Kostenübernahme: Das zahlt die Pflegekasse zur Tagespflege

Die Höhe der Kosten, die die Pflegeversicherung für Tagespflege übernimmt, ist abhängig vom Pflegegrad:

  • Tagespflegegäste mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag für die Tagespflege einsetzen.

  • Wer Pflegeleistungen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält, der rechnet die pflegerische Versorgung direkt über die Pflegekasse ab.

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen bei den einzelnen Pflegegraden für die teilstationäre Pflege zusteht.

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Tagespflege: Zusätzliche Leistung der Pflegeversicherung

Das Geld der Pflegeversicherung für die Tagespflege steht pflegebedürftigen Versicherten ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu ihrem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag zu. Ebenso bleiben Kurzzeit- und Verhinderungspflege hiervon unberührt.

Seniorin beim Entspannen

Kostenverteilung

Kostenträger Tagespflege _ wer zahlt was?

Pflegerische Versorgung und Fahrdienst werden bis zu einer bestimmten Summe (abhängig vom Pflegegrad von den Pflegekassen übernommen.                                                        

 

Verpflegung, Unterkunft und Betreuung sowie die Investitionskosten werden vom Pflegebedürftigen übernommen.

Maximale Leistung der Pflegekasse pro Monat

Pflegegrad 1  _ 125 Euro über den Entlastungsbetrag

Pflegegrad 2 _ 689 Euro

Pflegegrad 3 _ 1.298 Euro

Pflegegrad 4 _ 1.612 Euro

Pflegegrad 5 _ 1.995 Euro

Ausbildungsumlage 

Die Kosten der Ausbildungsumlage muss ebenfalls der Pflegebedürftige übernehmen wenn dieser den Höchstsatz der Krankenkassen übersteigt und dient der Förderung und Ausbildung neuer Pflegekräfte

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Bei weiteren Fragen und Hilfe zur Voranmeldung
ist unser Team zu angegebenen Geschäftszeiten jederzeit für Sie erreichbar.

Geschäftszeiten / Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.00 Uhr

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